Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und auch die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) verpflichtenden Arbeitgeber, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.
Durch einen eigenen Firetrainer/Brandsimulator können unsere Brandschutzbeauftragten nicht nur die theoretische Ausbildung der Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer übernehmen, sondern auch die praktische Übung anbieten.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.
Die Schulungen erfolgen in der Regel bei Ihnen vor Ort und berücksichtigen die Besonderheiten Ihres Betriebes/Gebäudes.
Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3) in regelmäßigen Zeitabständen durch eine befähigte Person geprüft werden. Die erforderliche Qualifikation vermitteln wir in einer kompakten Schulung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden praxisorientiert auf die Aufgaben einer befähigten Person vorbereitet, um die Prüfungen von Leitern und Tritten im Unternehmen eigenständig durchzuführen.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt:
Die Ausbildung erfolgt in der Regel bei Ihnen vor Ort. So können wir individuell auf die Leiter-Ausstattung Ihres Betriebes eingehen.
Wir stehen Ihnen gerne unter der Rufnummer 0521/144-4907
oder per E-Mail schulung(at)bethel.de zur Verfügung