Gemäß DGUV Vorschrift 68 ist es erforderlich, dass Bediener von Staplern eine besondere Fahrerlaubnis besitzen.
Ohne eine entsprechende qualifizierte Ausbildung bringt der Fahrer nicht nur sich, sondern auch andere in Gefahr. Unsere Ausbildung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Führen eines Staplers nach DGUV Grundsatz 308-001.
Die Staplerausbildung führen wir i. d. R. in Form eines zweitägigen Lehrgangs durch. Die Ausbildung wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung abgeschlossen. Anschließend erfolgt die Ausstellung der schriftlichen Fahrerlaubnis.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.
Die Ausbildung erfolgt bei Ihnen vor Ort. So können wir individuell auf die Staplermodelle Ihres Betriebes eingehen. Die Teilnehmer/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und für die praktische Einweisung Sicherheitsschuhe tragen.
Neben der Ausbildung sind auch weitere individuellen Schulungen / Unterweisungen zum Führen von Flurförderzeuge nach Absprache möglich.
Wir stehen Ihnen gerne unter der Rufnummer 0521/144-4907
oder per E-Mail schulung(at)bethel.de zur Verfügung