Schulung

Schulung Brandschutzhelferinnen/Brandschutzhelfer

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und auch die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) verpflichtenden Arbeitgeber, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen.

Durch einen eigenen Firetrainer/Brandsimulator können unsere Brandschutzbeauftragten nicht nur die theoretische Ausbildung der Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfer übernehmen, sondern auch die praktische Übung anbieten. 

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.

Theorie

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Gefahren durch Brände
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Verhalten im Brandfall
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen

Praxis

  • Handhabung und Funktion sowie Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung (z. B. Situationseinschätzung, Vorgehensweise)
  • realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen, z. B. Simulationsgeräte und -anlagen 
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren

Die Schulungen erfolgen in der Regel bei Ihnen vor Ort und berücksichtigen die Besonderheiten Ihres Betriebes/Gebäudes.

Haben Sie dazu Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne unter der Rufnummer 0521/144-4907 
oder per E-Mail schulung(at)bethel.de zur Verfügung