Schulung

Ausbildung zum Bediener/in Hubarbeitsbühne

Es dürfen nur diejenigen Personen mit der selbstständigen Benutzung von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen beschäftigt werden, die in der Bedienung dieses Arbeitsmittels unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. – So ist es durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln" vorgeschrieben.

In unserem (i. d. R.) zweitägigen Lehrgang werden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Bedienen von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008 vermittelt.

Die Ausbildung wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung abgeschlossen.

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.

Theorie

  • Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
  • Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
  • Betrieb allgemein
  • Übernahme und Transport der Maschine
  • Aufstellung/Inbetriebnahme der Maschine am Arbeitsort
  • Arbeiten mit der Maschine
  • Regelmäßige Prüfung
  • Unfallgeschehen
  • Sondereinsätze
  • Abschlussprüfung

Praxis

  • Einweisung an der Hubarbeitsbühne
  • Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
  • Standsicherer Aufbau (nur bei Geräten mit Abstützung)
  • Standsicheres Verfahren (ohne Abstützung)
  • Einüben der Steuerungsfunktionen
  • Einüben der Funktion des Notablasses
  • Abschlussprüfung

Die Ausbildung erfolgt bei Ihnen vor Ort. So können wir individuell auf die Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen Ihres Betriebes eingehen.

Auch weitere individuellen Schulungen / Unterweisungen zum Bedienen von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen sind nach Absprache möglich.

Haben Sie dazu Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne unter der Rufnummer 0521/144-4907 
oder per E-Mail schulung(at)bethel.de zur Verfügung