Es dürfen nur diejenigen Personen mit der selbstständigen Benutzung von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen beschäftigt werden, die in der Bedienung dieses Arbeitsmittels unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. – So ist es durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln" vorgeschrieben.
In unserem (i. d. R.) zweitägigen Lehrgang werden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Bedienen von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen nach DGUV Grundsatz 308-008 vermittelt.
Die Ausbildung wird durch eine theoretische und eine praktische Prüfung abgeschlossen.
Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte der Ausbildung stichwortartig aufgeführt.
Die Ausbildung erfolgt bei Ihnen vor Ort. So können wir individuell auf die Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen Ihres Betriebes eingehen.
Auch weitere individuellen Schulungen / Unterweisungen zum Bedienen von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen sind nach Absprache möglich.
Wir stehen Ihnen gerne unter der Rufnummer 0521/144-4907
oder per E-Mail schulung(at)bethel.de zur Verfügung