Gemäß DGUV Vorschrift 52 ist es erforderlich, dass Bediener von Krananlagen über eine spezielle Ausbildung verfügen. Ohne eine entsprechend qualifizierte Schulung gefährdet der Kranführer nicht nur sich selbst, sondern auch andere Beschäftigte sowie Betriebseinrichtungen. Unsere Ausbildung vermittelt die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zum sicheren Bedienen von Hallenkranen nach DGUV Grundsatz 309-003.
Die Kranführerausbildung führen wir in der Regel in Form eines eintägigen bis zweitägigen Lehrgangs durch – je nach Vorkenntnissen und Einsatzart. Die Schulung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab. Danach erhalten die Teilnehmer/innen eine schriftliche Befähigung zum Führen von Krananlagen.
Im Folgenden finden Sie die zentralen Inhalte der Ausbildung stichpunktartig zusammengefasst:
Die Ausbildung erfolgt in Ihrem Betrieb, um gezielt auf Ihre spezifischen Krananlagen und innerbetrieblichen Gegebenheiten eingehen zu können. Die Teilnehmer/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und für den praktischen Teil persönliche Schutzausrüstung (z. B. Sicherheitsschuhe, Helm) tragen.
Zusätzlich zur Kranführerausbildung bieten wir auch individuelle Schulungen, Wiederholungsunterweisungen und spezielle Einweisungen für Sonderanlagen oder Lasten nach Absprache an.
Wir stehen Ihnen gerne unter der Rufnummer 0521/144-4907
oder per E-Mail schulung(at)bethel.de zur Verfügung