Brandschutz
Die Feuerversicherungen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben stellen hohe Anforderungen an Unternehmer und Bauherren.
Die Feuerversicherungen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben stellen hohe Anforderungen an Unternehmer und Bauherren.
Sie sind verpflichtet, bautechnische Mindestanforderungen zur Verhütung von Bränden und zur Vermeidung der Brandausbreitung zum Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur für den Bau, sondern auch für den laufenden Betrieb aller Gebäude.
Eine Fülle an rechtlichen Anforderungen und Aufgaben kann an bestellte Brandschutzbeauftragte delegiert werden. In einigen Fällen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftagten durch Rechtsvorschriften oder ein Brandschutzkonzept vorgegeben.
Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützen und beraten die Unternehmensleitung umfassend in Fragen des betrieblichen Brandschutzes.
Typische Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind
In zahlreichen pflegerischen Einrichtungen, Schulen und Werkstätten wie auch in verarbeitenden Betrieben unterstützen wir die Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes. Unsere Brandschutzbeauftragten sind bei Planungen, Ausführungen, Nutzungsänderungen und Umgestaltungen von Gebäuden und Einrichtungen involviert. Wir beraten Geschäftsführungen, Fach- und Führungskräfte sowie Bauherren vor Ort und können unser Fachwissen aus unterschiedlichsten Bereichen einbringen. – Neben dem Brandschutz haben wir immer auch die Arbeitssicherheit und Barrierefreiheit im Blick.
Wir stehen Ihnen gerne unter der Rufnummer 0521/144-4907
oder per E-Mail brandschutz(at)bethel.de zur Verfügung