Sie sind verpflichtet, bautechnische Mindestanforderungen zur Verhütung von Bränden und zur Vermeidung der Brandausbreitung zum Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Dies gilt nicht nur für den Bau, sondern auch für den laufenden Betrieb aller Gebäude.
Eine Fülle an rechtlichen Anforderungen und Aufgaben kann an bestellte Brandschutzbeauftragte delegiert werden. In einigen Fällen ist die Bestellung eines Brandschutzbeauftagten durch Rechtsvorschriften oder ein Brandschutzkonzept vorgegeben.
Unsere Brandschutzbeauftragten unterstützen und beraten die Unternehmensleitung umfassend in Fragen des betrieblichen Brandschutzes.
Typische Aufgaben des Brandschutzbeauftragten sind
- Wahrung des genehmigten Brandschutzkonzepts
- Aufstellen und Aktualisierungen der Brandschutzordnungen
- Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen
- Feststellung brandschutztechnischer Mängel (regelmäßige Brandschutzbegehungen)