Arbeitssicherheit

Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften stellen hohe Anforderungen an Arbeitgeber bezüglich der Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsbedingungen.

Wir bieten eine arbeitssicherheitstechnische Betreuung auch für externe Kunden an. Eine Leistungsübersicht sehen Sie nachfolgend sowie unter „Ausbildung“.

Zur rechtskonformen Umsetzung benötigen Sie kompetente Unterstützung!
Wir helfen Ihnen dabei, die relevanten Rechtsvorschriften auszuwerten und umzusetzen und damit Haftungsrisiken zu minimieren.

Wir beraten Sie u. a. zur Umsetzung von

  • Arbeitssicherheitsgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Arbeitsstättenverordnung
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Biostoffverordnung
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV)

und den nachgeordneten Regelwerken.

Arbeitssicherheit als Wettbewerbsvorteil

Wir unterstützen Sie dabei, die Arbeit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Einrichtung sicher zu gestalten! So können wir gemeinsam Unfallgefahren und gesundheitliche Belastungen reduzieren.
Durch einen optimalen Arbeits- und Gesundheitsschutz können Sie kostenintensive Ausfallzeiten senken!

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen im Betrieb können Ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und Ihr Image in der Öffentlichkeit verbessern!

 

Profitieren Sie von unseren sicherheitstechnischen Leistungen:

  • Individuelle Beratung und Unterstützung u. a. zu den Themen
    • Aufbau der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation
    • Beurteilung der Arbeitsbedingungen / Gefährdungsbeurteilung; Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen
    • Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen
    • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs und der Arbeitsumgebung rund um das Thema Ergonomie
    • Beschaffung und Betrieb von technischen Geräten und Anlagen
    • Gefahrstoffmanagement
    • Erste-Hilfe-Organisation
    • Sicherheitsunterweisungen
    • Unfalluntersuchungen
    • Erstellung von sicherheitstechnischen Aushängen
    • Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften
  • Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA)
  • Durchführung von Begehungen Ihrer Arbeitsstätten
  • Information über relevante Rechtsänderungen im Arbeitsschutz und Unterstützung bei der Umsetzung

 

Über die sicherheitstechnische Betreuung (gemäß DGUV Vorschrift 2) hinaus bieten wir an:

  • Unterstützung beim Aufbau eines Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS)
  • Durchführung und Auswertung von Licht-, Lärmpegel-, CO2- und weiteren Messungen
  • Beratung im Vorfeld von Besuchen durch die Aufsichtsbehörden
  • Unfall- und Vorfallmanagement (Analyse und Nachbereitung), systematische Bearbeitung von Beinaheunfällen („Near Miss“)
  • Beratung zur Barrierefreiheit in Bestandsgebäuden und in der Planungsphase
  • Beratung zu spezifischen Vorgaben für die Belange von Beschäftigten mit Behinderungen  
  • Beratung zur Erstellung von Dokumenten für die Arbeitssicherheit in leichter Sprache
  • Beratung hinsichtlich der Arbeitssicherheit für Menschen mit Einschränkungen
  • Unterweisungen und Schulungen Ihrer Beschäftigten
  • Ausbildungen
     

Haben Sie dazu Fragen?

Wir stehen Ihnen gerne unter der Rufnummer 0521/144-4907 
oder per E-Mail arbeitssicherheit(at)bethel.de zur Verfügung